Rechtsprechung
   VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3706
VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15 (https://dejure.org/2017,3706)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2017 - 2 K 6510/15 (https://dejure.org/2017,3706)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - 2 K 6510/15 (https://dejure.org/2017,3706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Prüfungsrecht; Modulfristverlängerung; rechtzeitig gestellter und begründeter Antrag; besonderer Härtefall

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • VG Hamburg, 14.12.2016 - 2 K 6704/15

    Prüfungsordnung Betriebswirtschaft; Festlegung von Prüfungsdauer und

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15
    Das erkennende Gericht knüpft insoweit an die nachfolgend wiedergegebenen Ausführungen der Kammerrechtsprechung (VG Hamburg, Urt. v. 14.12.2016, 2 K 6704/15) an:.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 29.5.2013, 6 C 18/12, DVBl. 2013, 1122, juris Rn. 27), der sich die Kammer bereits angeschlossen hat (VG Hamburg, Urt. v. 14.12.2016, 2 K 6704/15) und der sich das erkennende Gericht anschließt, genügt eine Regelung, nach der das Nichtbestehen einer Teilprüfung zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung führen soll, den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG, wenn die Teilprüfung schon für sich genommen eine zuverlässige Grundlage für die Beurteilung der Eignung des Prüflings bietet; ob dies der Fall ist, obliegt dabei regelmäßig in weitem Umfang der eigenen Einschätzung des Normgebers, die gerichtlich nur beanstandet werden darf, wenn sie offenkundig sachlich unvertretbar ist.

    Das erkennende Gericht wiederholt die nachfolgend wiedergegebenen Ausführungen der Kammerrechtsprechung (VG Hamburg, Urt. v. 14.12.2016, 2 K 6704/15):.

  • BVerfG, 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13

    Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung einer Studien- und Prüfungsordnung ist

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15
    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten wird einerseits durch die Grundrechtspositionen der Studierenden gemäß Art. 12 Abs. 1 GG, andererseits durch die in Art. 5 Abs. 3 GG enthaltene objektive, das Verhältnis von Wissenschaft, Forschung und Lehre zum Staat regelnde, wertentscheidende Grundsatznorm begrenzt (BVerfG, Beschl. v. 26.6.2015, 1 BvR 2218/13, NVwZ 2015, 1444, juris Rn. 18).

    Die der Hochschule eröffneten gesetzlichen Spielräume dürfen nicht in einer vom Gesetzgeber nicht intendierten und mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unvereinbaren Weise verengt werden (BVerfG, Beschl. v. 26.6.2015, a.a.O., Rn. 23).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15
    Nur eine strenge Handhabung entspricht dem Gebot der Chancengleichheit der Prüflinge in berufsbezogenen Prüfungen gemäß Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG, welcher das Prüfungsrecht beherrscht (dazu BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83, BVerfGE 84, 34, juris Rn. 53; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 403).

    Das Gebot der Chancengleichgleichheit in berufsbezogenen Prüfungen aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG, welches das Prüfungsrecht beherrscht (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83, BVerfGE 84, 34, juris Rn. 53), erfordert nichts anderes.

  • VG Hamburg, 05.11.2015 - 2 K 950/14

    Unwirksamkeit einer Prüfungsordnung bei Verweisung auf Studienordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15
    In Ausnahme dazu ließ § 65 Abs. 3 Satz 1 HmbHG 2001 a.F. anstelle der Wiederholbarkeit, d.h. alternativ zur Begrenzung der Prüfungsversuche (VG Hamburg, Urt. v. 5.11.2015, 2 K 950/14, juris Rn. 57), eine Bestimmung von Fristen zur Erbringung der Prüfungsleistungen zu, wobei die Studienorganisation der Hochschule gemäß § 65 Abs. 3 Satz 2 HmbHG 2001 a.F. mindestens drei Prüfungsversuche innerhalb der Frist sicherzustellen hatte.

    Zur Auslegung der gesetzlichen Vorgaben des § 60 Abs. 2 Nr. 4 HmbHG knüpft die Kammer zunächst an ihre nachfolgend wiedergegebene Rechtsprechung (VG Hamburg, Urt. v. 5.11.2015, 2 K 950/14, juris Rn. 42, Hervorhebung nur hier) an:.

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15
    "Unverzüglich bedeutet 'ohne schuldhaftes Zögern' (BVerwG, Urt. v. 7.10.1988, Az. 7 C 8/88, juris Rn. 13; vgl. § 121 Abs. 1 BGB).

    Es ist Sache des Prüflings, sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob seine Leistungsfähigkeit durch außergewöhnliche Umstände, insbesondere durch Krankheit, erheblich beeinträchtigt ist, und bejahendenfalls daraus unverzüglich die in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Konsequenzen zu ziehen, und zwar bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich vor Beginn der Prüfung, spätestens aber dann, wenn er sich ihrer bewusst geworden ist (BVerwG, Urt. v. 7.10.1988, 7 C 8/88, BVerwGE 80, 282, juris Rn. 12).

  • VG München, 10.12.2013 - M 3 K 11.4601

    Prüfungssäumnis

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15
    Im Interesse der Chancengleichheit aller Prüflinge ist an die Genehmigung eines Prüfungsrücktrittes wie an die Anerkennung eines wichtigen Grundes für eine Prüfungsversäumnis ein strenger Maßstab anzulegen (VG München, Urt. v. 10.12.2013, M 3 K 11.4601, juris Rn. 23).

    So wie ein Rücktritt dann nicht mehr unverzüglich ist, wenn der Prüfling die Erklärung nicht zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt abgegeben hat, zu dem sie von ihm in zumutbarer Weise hätte erwartet werden können (BVerwG, Urt. v. 13.5.1998, 6 C 12/98, BVerwGE 106, 369; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 283 m.w.N. zur höchstrichterlichen Rechtsprechung), ist es einem Prüfling verwehrt, sich nachträglich auf eine Erkrankung am Prüfungstag zu berufen, wenn er bei Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht unverzüglich seine Prüfungsfähigkeit abklären lassen und eine festgestellte Prüfungsunfähigkeit unverzüglich dem Prüfungsamt mitgeteilt hat, obwohl es ihm zuzumuten ist (vgl. VG München, Urt. v. 10.12.2013, M 3 K 11.4601, juris Rn. 24).".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2015 - 13 B 505/15

    Nachweis eines berufsqualifizierenden Abschlusses für die vorläufige Zulassung

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15
    Insoweit ist nicht der Zugang zu Studium und Prüfung selbst betroffen (dazu vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.6.2015, 13 B 505/15, juris Rn. 5), sondern die Ausgestaltung der Prüfung.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15
    Die aus Demokratieprinzip, Rechtstaatsprinzip und den Grundrechten hergeleitete Wesentlichkeitstheorie, nach der alle Fragen, die für die Ausübung der Grundrechte wesentlich sind, vom Gesetzgeber als Legislative selbst zu entscheiden sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.7.1972, 1 BvL 32/70 u.a., BVerfGE 33, 303, juris Rn. 86 f.; Beschl. v. 21.12.1977, 1 BvL 1/75 u.a., BVerfGE 47, 46, juris Rn. 89 ff.), gibt nicht unmittelbar dafür etwas her, welche Gegenstände der Satzungsgeber als Teil der Exekutive regeln muss.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15
    Die aus Demokratieprinzip, Rechtstaatsprinzip und den Grundrechten hergeleitete Wesentlichkeitstheorie, nach der alle Fragen, die für die Ausübung der Grundrechte wesentlich sind, vom Gesetzgeber als Legislative selbst zu entscheiden sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.7.1972, 1 BvL 32/70 u.a., BVerfGE 33, 303, juris Rn. 86 f.; Beschl. v. 21.12.1977, 1 BvL 1/75 u.a., BVerfGE 47, 46, juris Rn. 89 ff.), gibt nicht unmittelbar dafür etwas her, welche Gegenstände der Satzungsgeber als Teil der Exekutive regeln muss.
  • BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85

    Prüfung - Dauerleiden

    Auszug aus VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15
    Dauerleiden prägen als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die Leistungsfähigkeit des Prüflings; ihre Folgen bestimmen deshalb im Gegensatz zu sonstigen krankheitsbedingten Leistungsminderungen das normale Leistungsbild des Prüflings; sie sind mithin zur Beurteilung der Befähigung bedeutsam, die durch die Prüfung festzustellen ist (BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985, 7 B 210/85, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 223, juris Rn. 6; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 258 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

  • BVerwG, 22.08.2005 - 6 BN 1.05

    Universität; Hochschule; Hochschullehrer; Professor; emeritierter Professor;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - 14 A 2138/12

    Prüfung zum Ausbildungsberuf Koch als berufseröffnende Prüfung i.R.e. negativen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1991 - 22 A 1533/89

    Prüfung; Verfahrensfehler; Überschreitung der Prüfungsdauer; Ursächlichkeit für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2001 - 14 A 3335/01

    Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • VG Berlin, 11.02.2015 - 12 K 100.14

    Nichtbestehen einer mündlichen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das

  • VG Düsseldorf, 02.05.2007 - 15 K 676/06

    Zumutbarkeit von Prüfungsumständen; Rechtmäßigkeit eines Prüfungsverfahrens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 14 B 610/06

    Hochschulrechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf vorläufige

  • FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 6 K 26/08

    Bestehen des subjektiven öffentlichen Rechtes eines einzelnen Prüflings auf

  • VG Sigmaringen, 21.12.2017 - 2 K 295/16

    Einbeziehung ehrenamtlicher Beschäftigung in die Festsetzung der

  • VG Berlin, 25.02.2015 - 12 K 324.14

    Anfechtung eines Prüfungsergebnisses zur pharmazeutischen Prüfung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2011 - 14 B 699/11

    Prüfungsentscheidung ist wegen einer erheblichen mit vierzig Minuten

  • VG Hamburg, 07.08.2012 - 2 K 2080/10

    Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer;

  • VG München, 10.07.2012 - M 16 K 12.377

    Facharztbezeichnung Neurologie; Prüfungsunfähigkeit; (kein) unverzüglicher

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

  • BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch -

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und

  • VG Hamburg, 24.06.2016 - 2 K 2209/13

    Entziehung der Promotion - Rückforderung der Promotionsurkunde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - 14 A 3101/03

    Zur Prüfungsunfähigkeit im medizinischen Sinne führende Belastungsreaktion als

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2022 - 2 B 10062/22

    Besetzung einer Hochschullehrerstelle im Tenure-Track-Verfahren; Abbruch des

    Nicht zuletzt aufgrund dieser Wertung hat den Hochschulen auch vor dem Hintergrund des Art. 12 Abs. 1 GG ein erheblicher Gestaltungsspielraum für konkrete Festlegungen vor allem zum Prüfungsverfahren, Prüfungsstoff und zu den Voraussetzungen des Bestehens von Prüfungen zu verbleiben (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. November 2021 - 2 A 11124/21.OVG -, S. 4 d. BA; VG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2017 - 2 K 6510/15 -, juris Rn. 85 f.; Niehaus/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht